Statt ein eigenes Auto zu unterhalten, bekommt mancher vom Chef eins gestellt: Für viele ist das eine feine Sache. Doch damit stellen sich neue Fragen. Hier erhalten Sie einen Überblick über das Wichtigste, was Sie wissen sollten.
Unterwegs mit dem Dienstauto
Was Arbeitnehmer wissen sollten
Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Dienstwagen?
"Grundsätzlich können Mitarbeiter einen Dienstwagen nur verlangen, wenn das im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung so festgelegt ist", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. "Steht dort nichts, gibt es noch eine andere Möglichkeit: Bekommen alle Mitarbeiter ab einer bestimmten Position einen Dienstwagen und nur einer wird ausgeschlossen, ist das eine unzulässige Ungleichbehandlung. Sie müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen."

Wer fährt überhaupt einen Dienstwagen?
Wer es auf ein Auto von der Firma anlegt, sollte in die Bau-, Pharma- oder Konsumgüterbranche gehen. Dort sind Dienstautos am weitesten verbreitet, wie eine Untersuchung der Gehaltsdatenbank "Personalmarkt" zeigt. Kaum zu finden sind sie dagegen im Bereich Kultur und der öffentlichen Verwaltung.
Darf die Familie des Arbeitnehmers den Dienstwagen nutzen?
Hier kommt es ebenfalls darauf an, was vereinbart wurde, erläutert Oberthür. Wurde nichts vereinbart, ist die Nutzung des Autos von Familienmitgliedern im Zweifel untersagt.
Wer haftet für Schäden am Dienstwagen?
Ob Mitarbeiter für eine Delle am Auto oder einen Totalschaden etwas bezahlen müssen, kommt auf den Grad des Verschuldens an. In den meisten Fällen ist das Auto vollkaskoversichert, und die Versicherung des Arbeitgebers springt ein. Zu klären ist meist nur die Frage, ob Beschäftigte den Eigenanteil übernehmen müssen. In voller Höhe müssen sie das in der Regel nur, wenn sie das Auto vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt haben.
Wann müssen Mitarbeiter den Dienstwagen abgeben?
Grundsätzlich sind Berufstätige zur Rückgabe des Autos an dem Tag verpflichtet, an dem ihr Arbeitsverhältnis endet, erklärt Oberthür. Auch hier lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung. Häufig sind Beschäftigte bei vorheriger Freistellung zur Rückgabe schon mit Beginn der Freistellung verpflichtet.
Was müssen Beschäftigte beim Thema Steuer beachten?
"Beschäftigte müssen einen Dienstwagen versteuern, wenn sie ihn privat nutzen. Das Auto zählt dann als geldwerter Vorteil, für den Einkommensteuer fällig wird", erklärt Uwe Rauhöft. Er ist Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Die Höhe des geldwerten Vorteils kann auf zwei Arten berechnet werden: Entweder wird eine Pauschale angenommen. Diese berechnet sich nach dem Bruttolistenpreis des Autos. Davon wird ein Prozent pro Monat genommen. "Machen Arbeitnehmer nur wenige Privatfahrten, lohnt sich in der Regel ein Einzelnachweis", sagt Rauhöft. "Dafür ist notwendig, dass sie ein Fahrtenbuch führen und sich die tatsächlichen Kfz-Kosten vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Beschäftigte errechnen dann den individuellen Nutzungswert."
Quelle: dpa
Zuletzt aktualisiert am 04.09.2014